Gutschein abgelaufen – ist er noch gültig?
Oft ja. In der Schweiz verjährt ein Gutschein, für den jemand bezahlt hat, meist erst nach 5 oder 10 Jahren – auch wenn ein kürzeres Datum aufgedruckt ist. Ganz geklärt ist das aber nicht.
Stand: Oktober 2026
5 oder 10 Jahre
Das Gesetz kennt Verjährungsfristen: allgemein 10 Jahre (Art. 127 OR), 5 Jahre unter anderem für den Kleinverkauf von Waren, für Beköstigung und für Wirtsschulden (Art. 128 OR). Konsumentenorganisationen ordnen meist so ein: ein Gutschein für eine Buchhandlung oder ein Restaurant 5 Jahre, für eine Hotelnacht, eine Reise oder ein Konzert 10 Jahre. Die Frist läuft ab dem Kauf des Gutscheins.
Und das aufgedruckte Datum?
Verjährungsfristen lassen sich durch Vereinbarung nicht ändern (Art. 129 OR). Daraus schliessen die FRC, die ACSI und der Beobachter: Ein kürzeres aufgedrucktes Datum verkürzt sie nicht. Ein Gericht im Kanton Solothurn hat 2020 so entschieden (Gutschein für eine Ballonfahrt). Andere halten eine kürzere Frist für gültig, wenn sie beim Kauf klar vereinbart wurde. Das Bundesgericht hat die Frage nicht entschieden.
Nicht für Gutscheine, für die niemand bezahlt hat
Aktionsgutscheine, Rabatte, Cumulus- und Supercard-Bons und andere Gutscheine, für die niemand bezahlt hat, folgen meist den Bedingungen und Daten des Anbieters.
Was Sie tun können
- Bewahren Sie den Gutschein auf und, wenn vorhanden, die Quittung mit dem Kaufdatum.
- Fragen Sie im Geschäft nach: Viele nehmen einen Gutschein auch nach dem aufgedruckten Datum an, besonders auf freundliche Nachfrage.
- Lehnt das Geschäft ab, helfen Konsumentenorganisationen weiter: Stiftung für Konsumentenschutz, FRC, ACSI.
- Ist das Geschäft in Konkurs, ist der Gutschein eine Forderung im Konkurs – meist kommt dabei wenig zurück.
So hilft MiniVouchers
MiniVouchers zeigt das aufgedruckte Datum Ihrer Gutscheine und erinnert Sie rechtzeitig davor – damit Sie sie einlösen, solange es einfach ist. Ob ein Gutschein noch gilt, entscheidet MiniVouchers nie.